AGB der Hamburger Klimaschutzstiftung / Gut Karlshöhe
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen beiden Vertragsparteien zur Regelung ihrer Interessen und sichern einen erfolgreichen Seminar- und Veranstaltungsverlauf.
Unser Ziel ist dabei immer, eine hohe Zufriedenheit bei Kundinnen und Kunden (nachfolgend Kunden genannt) zu erreichen und den reibungslosen Ablauf der Geschäftsprozesse zu gewährleisten.
1. Gültigkeit und Vertrag
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des zwischen der Hamburger Klimaschutzstiftung (HKS) bzw. dem Gut Karlshöhe (GK) als Umweltbildungs- und Tagungseinrichtung sowie dem Kunden abgeschlossenen Vertrages. Der Vertrag kommt durch die wechselseitige Zeichnung zustande. Nur befugte Personen sind berechtigt, den Vertrag zu unterzeichnen. Die HKS/GK hat vor Gegenzeichnung durch den Kunden keine Verpflichtungen diesem gegenüber.
Diese AGB gelten ausschließlich; den AGB gegenüber abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind (mit gegenseitiger Bestätigung).
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der HKS/GK, insbesondere für die Überlassung von Räumlichkeiten, für Kurse und Seminare, für Kommunikationsleistungen sowie für sonstige Dienstleistungen. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, sowie die Gebrauchsüberlassung an Dritte sind ausgeschlossen.
Jegliche Art von Anzeigen oder Veröffentlichungen, die den Namen bzw. das Logo der HKS/GK beinhalten, bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch die HKS/GK.
2. Kostenübernahme und Rechnung
Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Kosten zu übernehmen, die durch den Kunden selbst, im Auftrag oder auf Bitten des Kunden, seiner Gäste und Veranstaltungsteilnehmer, Vertreter oder Mitarbeiter für jegliche Waren oder Dienstleistungen verursacht werden.
Rechnungen der HKS/GK sind ohne Abzug von Skonto sofort fällig. Sofern einzelne Rechnungspositionen umstritten sind, sind diese innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung bei der HKS/GK zu reklamieren.
3. Besondere Regelungen für die Vermietung von Räumlichkeiten
3.1. Stornierung und Ausfallkosten
Jegliche Art der Stornierung muss schriftlich (per Brief oder E-Mail) erfolgen. Im Fall der Stornierung durch den Kunden ist der Kunde verpflichtet, der HKS/GK gegenüber den nachfolgend aufgeführten Anteil der Preise für die von ihm bestellten Räumlichkeiten und Dienstleistungen zu tragen. Soweit er nicht einen geringeren Schaden für das Tagungszentrum nachweisen kann, gilt folgende Regelung:
> Bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt ohne Kostenfolge möglich
> 21 Tage bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn sind 50% des Angebotspreises zu zahlen
> Für Leistungen der Gastronomie (Hobenköök GmbH) gelten hiervon abweichende Konditionen, die direkt mit der (Hobenköök GmbH) zu vereinbaren sind.
3.2. Vorbereitung der Seminarräume
Für die Vorbereitung der Seminarräume werden vom Kunden rechtzeitig Angaben für den Seminarraumaufbau (Bestuhlung, Tische, etc.) und die gewünschte Seminartechnik sowie genaue Angaben zur gewünschten Seminarverpflegung durch unseren Restaurantbetrieb (Hobenköök GmbH) benötigt. Der Kunde meldet die genaue Anzahl der Teilnehmenden spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn.
4. Besondere Regelungen für Kurse und Seminare der HKS/GK
4.1. Anmeldung und Anmeldebestätigung
Persönliche vorherige Anmeldungen für unsere Kurse und Seminare sind erforderlich, sofern dies in der Programmveröffentlichung nicht anders ausgewiesen ist. Ihre Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn in der gewünschten Veranstaltung noch Plätze frei sind.
Wir senden Ihnen eine entsprechende Anmeldebestätigung zu, weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass das endgültige Zustandekommen der Veranstaltung ggf. vom Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl abhängt.
4.2. Teilnahmegebühr und Zahlung
Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der Programmveröffentlichung. Mit Ihrer Anmeldung verpflichten Sie sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr unabhängig von Ihrer Teilnahme. Sofern in der Programmveröffentlichung ausgewiesen, ist die Teilnahmegebühr im Voraus zu entrichten.
4.3. Rücktritt
Wenn Sie Ihre Anmeldung stornieren wollen, teilen Sie uns dies bitte in jedem Fall schriftlich mit. Dabei müssen die nachfolgend aufgeführten Fristen eingehalten werden. Mündliche oder telefonische Abmeldungen können wir leider nicht akzeptieren. Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt.
Die kostenfreie Rücktrittsfrist endet 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Wird diese Frist nicht eingehalten, sind Sie zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr verpflichtet.
Bei ausgefallenen Kursen entstehen selbstverständlich keine Kosten durch einen verspäteten Rücktritt. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.
5. Haftung
Die Teilnehmenden besuchen unsere Veranstaltungen auf eigene Gefahr. Die HKS/GK übernimmt keine Haftung für Unfälle und/oder Beschädigungen oder Verlust von Sachen der Veranstaltungsteilnehmenden, es sei denn, dass die HKS/GK den Unfall der Person durch fahrlässige Pflichtverletzung, die Beschädigung oder den Verlust von Sachen vorsätzlich oder durch grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt hat. Eine Versicherung gegen Unfall und gegen die Beschädigung oder den Verlust eingebrachter Sachen besteht nicht.
Die HKS/GK haftet für die im Verkehr erforderliche Sorgfalt. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der HKS/GK auftreten, so wird sich die HKS/GK nach unverzüglicher Rüge durch den Kunden um Abhilfe bemühen. Die HKS/GK haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ist die HKS/GK an dem Erbringen seiner Leistungen durch höhere Gewalt (Brand, Streik, Unwetter oder ähnliches) oder andere durch die HKS/GK nicht zu vertretende Ereignisse gehindert, oder ist absehbar, dass eine Hinderung eintritt, so sind die Parteien berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden steht in diesen Fällen ein Schadensersatzanspruch nicht zu.
Der Kunde haftet der HKS/GK gegenüber für Beschädigungen, grobe Verunreinigungen oder Verluste, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Kunden, seiner Gäste, Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter oder Vertreter verursacht werden. Generell dürfen Wandverkleidungen, Fenster und Türen nicht beklebt werden. Fluchttüren dürfen nicht geöffnet werden. Bei Zuwiderhandlungen und den eventuell daraus resultierenden Beschädigungen haftet der Kunde.
5.1. Haftung für abgestellte Pkws, Sachen und Wertgegenstände
Soweit dem Kunden ein Parkplatz auf dem Gelände der HKS/GK zur Verfügung gestellt werden kann, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der HKS/GK. Die HKS/GK haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die auf einem überlassenen Parkplatz entstanden sind.
Für Beschädigung, Verlust, Diebstahl mit- oder eingebrachter Sachen und Wertgegenstände des Kunden und deren Tagungsteilnehmer haftet die HKS/GK nicht. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage und auf Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Die HKS/GK verpflichtet sich, Fundsachen zwei Wochen aufzubewahren.
5.2. Haftung für Schäden
Für Schäden, die aufgrund von Unwissenheit der Tagungsveranstalter und den Teilnehmenden entstehen, übernimmt die HKS/GK keine Haftung. Der Tagungsveranstalter bzw. die Teilnehmenden haben für die entstehenden Kosten aufzukommen.
6. Urheberrecht
6.1 Einräumung von Nutzungsrechten
Die HKS/GK darf die Leistungen eines Auftragnehmers ohne dessen Mitwirkung und ohne zusätzliche Kosten auf alle denkbaren Nutzungsarten zeitlich, inhaltlich und räumlich uneingeschränkt nutzen, nutzen lassen und ändern.
Der Auftragnehmer räumt der HKS/GK alle erforderlichen Nutzungsrechte – einschließlich des Rechtes, die ihr eingeräumten Nutzungsrechte zu übertragen und selbst Dritten Nutzungsrechte einzuräumen – als ausschließliche Rechte ein.
Die Übertragung zur ausschließlichen Nutzung umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentlichen Wiedergabe (§15 UrhG) in allen bekannten und zukünftigen Medien sowie Bearbeitung einschließlich der Umgestaltung.
Die HKS/GK ist berechtigt, Gestaltungselemente und Elemente der Kommunikation wie z. B. Logos oder Claims als Marke oder als Geschmacksmuster für sich registrieren zu lassen.
6.2 Freihaltung von Rechten Dritter
Der Auftragnehmer versichert, dass das Werk frei von Rechten Dritter ist und er über sämtliche Rechte daran frei verfügen kann, ohne dass hierfür Vergütungen zu leisten oder gesonderte Einwilligungen einzuholen sind. Der Auftragnehmer wird der HKS/GK insoweit von allen Rechten Dritter freihalten.
6.3 Gültigkeit bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses
Die Absätze 6.1 und 6.2 zum Urheberrecht gelten auch, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig endet.
7. Erlaubnisse
Der Kunde hat ggf. notwendige behördliche Erlaubnisse für seine Veranstaltung rechtzeitig und auf eigene Kosten selbst zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, z. B. GEMA-Gebühren, hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
8. Datenschutz
Ihre Bestandsdaten und freiwilligen Angaben verwenden wir zur Erbringung unserer Leistungen und für Ihre zukünftige Betreuung mit Informationen rund um das Angebot der HKS/GK. Ihre E-Mail-Adresse verwenden wir mit Ihrer Zustimmung, um Sie in unserem Newsletter über Kurse und Angebote zu informieren. Es findet keine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken statt. Wenn Sie gar keine Informationen über Angebote und Dienstleistungen der HKS/GK wünschen, können Sie uns dieses jederzeit formlos mitteilen, z.B. per Mail an info@gut-karlshoehe.de oder schriftlich an unser Sekretariat.
9. Besucherregeln
Die Besucherregeln von Gut Karlshöhe sind Bestandteil dieser AGB (siehe Anhang).
10. Gerichtsstand
Erfüllungsort der von der HKS/GK erbrachten Leistungen ist das Gut Karlshöhe. Sofern sich mit dem Kunden Streitigkeiten aus dem Vertrag ergeben, gilt als Gerichtsstand für diese Streitigkeiten Hamburg.
Die HKS ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Hamburg und vom Finanzamt Hamburg als gemeinnützig anerkannt. Gut Karlshöhe befindet sich in der Trägerschaft der HKS.
Anhang
Besucherregeln für Gut Karlshöhe
Bitte beachten Sie auf unserem Gelände die folgenden Verhaltensregeln:
(1) Das Betreten des Geländes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für Unfallschäden, die durch Verstoß gegen die Besucherordnung entstanden sind, wird Entschädigung oder Ersatz nicht geleistet.
(2) Gut Karlshöhe hat ein naturbelassenes Außengelände mit freien Wasserflächen, Stegen und unbefestigten Wegen. Kinder unter 6 Jahren dürfen das Gelände nur unter Aufsicht und in Begleitung eines Erwachsenen betreten. Eltern haften für Ihre Kinder.
(3) Bei Schnee und Glatteis ist das Betreten ausschließlich auf den geräumten Wegen erlaubt (Eingeschränkter Winterdienst!).
(4) Im Gelände sind jegliches Feuermachen und der Gebrauch von offenem Feuer streng verboten. Vorhandene Feuerstellen dürfen ausschließlich unter Aufsicht durch Betriebsangehörige betrieben werden.
(5) In allen Gebäuden, im Wald und am Lehrbienenstand ist das Rauchen nicht erlaubt. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Kinder und rauchen Sie auch nicht in den übrigen Bereichen.
(6) Wir bitten Sie, bei der Erkundung des Geländes auf den Wegen zu bleiben und sich so zu verhalten, dass Tiere und Pflanzen nicht gestört oder nachhaltig beeinträchtigt werden.
(7) Die verschiedenen Teiche sind artenreiche und wertvolle Lebensräume. Das eigenmächtige Fangen von Tieren sowie das Betreten der Teichränder außerhalb der Wege sind nicht erlaubt.
(8) Pflanzen im Bauerngarten und im Gelände, auch Obst und Früchte, sind Eigentum von Gut Karlshöhe. Eigenmächtiges Ernten, Pflücken und Sammeln ist nicht erlaubt.
(9) Unsere Hoftiere werden nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus gehalten. Sie dürfen nicht gefüttert werden, weil falsches Futter die Gesundheit der Tiere gefährdet!
(10) Helfen Sie uns Müll zu vermeiden! Bitte nehmen Sie Ihren eigenen Müll wieder mit und entsorgen Sie ihn selbst. Abfallbehälter befinden sich ausschließlich im Bereich des Hofplatzes.
(11) Hunde sind im Gelände an der Leine zu führen. Hundekot ist einzusammeln und zu entfernen.
(12) Den Weisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten.
(13) Personen, die diese Besucherordnung missachten, können vom Gut Karlshöhe verwiesen werden. Der Zutritt zum Gelände kann ihnen zeitweise oder dauerhaft untersagt werden.