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Aktuelle Informationen Zu Den Angeboten Auf Gut Karlshöhe Während Der Corona-Zeit (zuletzt Aktualisiert Am 4.11.21)

Aktuelle Informationen zu den Angeboten auf Gut Karlshöhe während der Corona-Zeit (zuletzt aktualisiert am 4.11.21)

Liebe Besucher*innen,

unter Einhaltung der im Schutzkonzept genannten Maßnahmen sind auf Gut Karlshöhe grundsätzlich wieder alle Angebote möglich. Wir bitten Sie jedoch, sich an die im Schutzkonzept aufgeführten Regeln zu halten. Nachfolgend die wichtigsten Hinweise für Ihren Besuch – wir freuen uns auf Sie!

2G/3G/0G – Was gilt auf Gut Karlshöhe?

Auf Gut Karlshöhe finden Veranstaltungen mit Nachweispflicht sowohl nach dem 2G- als auch nach dem 3G-Zugangsmodell statt. Bitte entnehmen Sie der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung in den Veranstaltungsterminen, ob eine Nachweispflicht nach 2G oder 3G besteht. Für reine Draußen-Veranstaltungen besteht weiterhin keine Test-/Nachweispflicht (0G).

Das gesamte Stallgebäude inkl. Kleinhuis‘ Gartenbistro, ErlebnisAusstellung, KinderForscherWerkstatt (KiFoWe) und Tagungsraum wird aus betriebswirtschaftlichen Gründen regelhaft nach dem 2G-Zugangsmodell betrieben.

Das weiße Gutshaus mit Verwaltung und Tagungsraum wird regelhaft nach dem 3G-Zugangsmodell betrieben. Während der Sekretariat-Geschäftszeiten ist das Gutshaus für den Publikumsverkehr geöffnet.

Für die Erkundung des Außengeländes mit EntdeckerRundweg und Spielgarten besteht regulär keine Test-/Nachweispflicht (0G). Ausnahme: Finden in Einzelfällen auf dem Gutshof 2G- oder 3G-Veranstaltungen statt, erfolgt eine entsprechende Einlasskontrolle.

Nutzung der Sanitäranlagen

Im Gutshaus: Den Gutsbesucher*innen und Teilnehmer*innen von 3G- und 0G-Veranstaltungen stehen während der Sekretariat-Geschäftszeiten die Sanitäranlagen im EG im Gutshaus zur Verfügung. Außerhalb der Geschäftszeiten sind die Gutshaus-Toiletten im EG nur am Wochenende (Sa./So.) zeitweilig für Gutsbesucher*innen ausschließlich über den Seiteneingang geöffnet und vom restlichen Gebäude durch eine Zwischentür abgetrennt.

Im Stallgebäude: Die Toilettennutzung im Stallgebäude ist den jeweiligen Gästen und Veranstaltungsteilnehmer*innen vorbehalten, d. h. die Toiletten sind nicht mehr für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet.

Persönliche Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln

Wir bitten alle Besucher*innen darum, sich an folgende Regeln zu halten:
> Bei Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion zuhause bleiben und das Gutsgelände nicht betreten. Krankheitszeichen sind z. B. Fieber, trockener Husten, Kopf- und Gliederschmerzen, Verlust von Geschmacks-/Geruchssinn, Erbrechen oder Durchfall.
> Personen, die sich in Quarantäne befinden, dürfen das Gelände ebenfalls nicht betreten.
> Finden in Einzelfällen auf dem Gutshof 2G-Veranstaltungen im Freien statt, dürfen im Veranstaltungszeitraum nur Geimpfte und Genesene das Gutsgelände betreten.
> Jede Person ist aufgerufen, auf dem Gut die körperlichen Kontakte zu anderen Personen als den Angehörigen des eigenen Haushalts bzw. der eigenen Gruppe auf ein Minimum zu reduzieren und sich an das Abstandsgebot von 1,5 m zu halten.
> Ist es im Ausnahmefall nicht möglich, draußen im Gutsgelände den geforderten 1,5 m-Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten, muss im Sinne der allgemeinen Maskenpflicht eine Maske aufgesetzt werden (Mund-Nasen-Schutz aus Stoff reicht).
> In den Gebäuden bzw. geschlossenen Räumen auf Gut Karlshöhe gilt in den für den Publikumsverkehr geöffneten Bereichen für alle anwesenden Personen eine Maskenpflicht, dabei muss es sich um eine medizinische Maske handeln.
> Korrekte Hust- und Niesetikette einhalten (ins Taschentuch oder in die Armbeuge).
> Die Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife waschen.
> Möglichst nicht ins Gesicht fassen, insbesondere das Berühren von Augen, Nase und Mund vermeiden.

Coronavirus-Test-/Nachweis-Pflicht

Besteht für eine Veranstaltung auf Gut Karlshöhe eine Coronavirus-Test-/Nachweis-Pflicht, bitten wir die Veranstaltungsteilnehmer*innen darum, sich über anerkannte Teststellen (z. B. Testzentrum, Apotheke, Arztpraxis) eigenständig um einen Test mit entsprechenden Nachweis zu kümmern.

Als Coronavirus-Testnachweis anerkannt werden:
1. Corona-Schnelltest (PoC-Antigen-Test) mit negativem Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden, Beleg einer anerkannten Teststelle)
2. PCR-Test-Beleg mit negativem Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden)
3. Beleg über Coronavirus-Impfnachweis: Ein Coronavirus-Impfnachweis ist ein Nachweis über eine vollständige Corona-Schutzimpfung mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff (BioNtech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna: 2 Dosen, Jans­sen/Johnson&Johnson: 1 Dosis.). Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Bei genesenen Personen reicht jeweils eine Impfstoffdosis.
4. Bescheinigung einer Coronavirus-Genesung: Ein Genesenennachweis ist eine ärztliche oder behördliche Bestätigung über eine in den letzten 6 Monaten über-standene Corona-Infektion, die molekularbiologisch (z. B. PCR-Test) bestätigt wurde. Der Test muss mindestens 28 Tage und darf maximal 6 Monate zurückliegen.

Hinweise zu Kindern und Jugendlichen

Folgende Ausnahmen gibt es für Kinder und Jugendliche:
> Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen an 2G-Veranstaltungen teilnehmen.
> Außerhalb von 2G-Veranstatlungen wird das Abstandsgebot von 1,5 m ausdrücklich empfohlen, gilt aber erst für Kinder ab 14 Jahren.
> Außerhalb von 2G-Veranstaltungen müssen Kinder erst ab 7 Jahren eine Mund-​Nasen-​Bedeckung und erst ab 14 Jahren eine medizinische Maske tragen.
> Außerhalb von 2G-Veranstaltungen gilt die Coronavirus-Testpflicht für Kinder ab 6 Jahren. Werden schulpflichtige Kinder regelmäßig in der Schule getestet, reicht als Nachweis der Schülerausweis – dies gilt jedoch nicht für die Ferienzeit.

Für weitere Informationen verweisen wir auf unser Schutzkonzept sowie auf die aktuelle Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.

Spenden für Gut Karlshöhe

Da wir durch den mehrmonatigen Wegfall der Veranstaltungs- und Vermietungseinnahmen mit erheblichen Einbußen konfrontiert sind, freuen wir uns weiterhin über jede finanzielle Unterstützung: https://gut-karlshoehe.de/unterstuetzen/

Vielen Dank und herzliche Grüße
vom Team der Hamburger Klimaschutzstiftung auf Gut Karlshöhe

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